Geschäftsbedingungen
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Offizieller Partner

Geschäftsbedingungen

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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Ankündigungen, Annahmen und Vereinbarungen, sofern und soweit wir nicht schriftlich etwas anderes erklären. In jedem Fall gehen sie etwaigen abweichenden Einkaufsbedingungen des Käufers vor, es sei denn, dass abweichende Vereinbarungen schriftlich in unserer Auftragsbestätigung getroffen werden. In diesem Fall bleiben alle weiteren nachstehend aufgeführten Bestimmungen unverändert gültig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu den von einer zuständigen Behörde erlassenen oder noch zu erlassenden Vorschriften stehen oder stehen, so wird davon ausgegangen, dass letztere die betreffende Bestimmung ersetzt. Die Gültigkeit der übrigen Bedingungen wird dadurch nicht berührt.

2. Bietet an

Alle unsere Angebote, Kostenvoranschläge, Lieferzeiten etc. sind grundsätzlich freibleibend. Dies gilt auch für unsere Ankündigungen zu technischen Merkmalen etc. unserer Produkte. Daraus kann der Käufer niemals das Recht ableiten, einen Vertrag mit uns zu kündigen oder den Kauf von Waren zu verweigern oder seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen. Bei einem Angebot zur Lieferung ab Lager lautet die Bedingung: „sofern unverkauft“.

3. Vereinbarungen

Bestellungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme verbindlich.

4. Preise

Alle unsere Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Sie sind bis zum Liefertermin unverbindlich und basieren auf den Fabrikpreisen, Wechselkursen, Frachtsätzen, Bearbeitungskosten, Versicherungsprämien und Einfuhrzöllen, auf deren Grundlage wir zum Zeitpunkt unseres Angebots kalkuliert haben. Wir sind berechtigt, Änderungen der oben genannten Faktoren, die zwischen dem Datum unseres Angebots und dem Datum der Lieferung eintreten, weiterzugeben.

5. Lieferzeiten

Die in unserer Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten wurden von uns unter Berücksichtigung normaler Umstände so genau wie möglich ermittelt. Ursachen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, können zu einer verspäteten oder vorzeitigen Lieferung führen. Ein Recht zur Kündigung des Vertrages kann der Käufer hieraus nicht herleiten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch eine verspätete oder vorzeitige Lieferung oder Nichtlieferung entstehen. Der Käufer stellt uns auch von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit. Bei Lieferung ab Land oder ab Lager in den Niederlanden sind Einfuhrzölle und alle anderen Kosten bis zum Land oder ab Lager in unseren Preisen enthalten. In diesem Fall gehen alle weiteren Transportkosten ab Lieferort zu Lasten des Käufers, der auch das Transportrisiko trägt. Bei Lieferung frei Haus gilt stets der Zustand „abgeladen“. Bei Lieferung frei Haus liegt das Transportrisiko bis zum angegebenen Bestimmungsort bei uns. Sofern der Käufer für den Transport kein besonderes Transportmittel angegeben hat, erklärt sich der Käufer mit unserer Wahl des Transportmittels einverstanden. Sollte sich nach Bestätigung der Bestellung herausstellen, dass unsere Fabriken und/oder Lieferanten plötzlich aus irgendeinem Grund die Lieferung für einen erheblichen Zeitraum einstellen, sind wir berechtigt, Bestellungen unserer Käufer zu stornieren, ohne dass wir zu einer Entschädigung und/oder Entschädigung verpflichtet sind. Wenn der Käufer Waren in unserem Lager abholen lässt, muss er die Waren innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung abholen. Auch mangels Abnahme geht die Gefahr auf den Käufer über, wobei wir berechtigt sind, seine Kosten ggf. anderweitig zu lagern. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, haben wir das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Inverzugsetzung für aufgelöst zu erklären, unbeschadet unseres Rechts auf vollständigen Schadensersatz. Wir sind jederzeit berechtigt, vom Käufer die Stellung einer Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen, wobei wir berechtigt sind, die Lieferung solange auszusetzen, wie die Sicherheit noch nicht geleistet wurde. Wir sind auch berechtigt, die Lieferung auszusetzen, wenn der Käufer diese noch hat seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund bereits erfolgter Lieferungen nicht nachgekommen ist.

7. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt unsererseits wird die Vertragserfüllung so lange ausgesetzt, wie die höhere Gewalt die Erfüllung für uns unmöglich macht, unbeschadet des Rechts, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, in diesem Fall der Käufer ist verpflichtet, für die bereits erbrachten Leistungen eine Vergütung zu zahlen. Unter höherer Gewalt werden in diesem Zusammenhang unter anderem verstanden: Krieg, Kriegs- und Aufruhrgefahr, restriktive Maßnahmen in- und ausländischer Regierungen, Feuer, Streiks, Maschinenschäden, Personalmangel, Verkehrsblockade, Mangel an Mitteln Transport- oder Rohstoffverluste, Überschwemmungen, Aussperrungen, Sabotage und allgemein alle unvorhergesehenen Umstände im In- und Ausland, aufgrund derer uns nach Vertragserfüllung nicht mehr zugemutet werden kann. Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn der Lieferant, bei dem wir die verkaufte Ware oder die dafür benötigten Rohstoffe bestellt haben, diese – aus welchem ​​Grund auch immer – nicht oder nicht rechtzeitig an uns geliefert hat oder aus welchem ​​Grund auch immer Vereinbarung ohne unseren Willen gekündigt.

8. Transportschaden

Transportschäden an der gelieferten Ware bei Lieferung frei Haus müssen uns am Tag des Erhalts, spätestens jedoch am nächsten Werktag gemeldet werden. Kann der Käufer oder der Empfänger nicht sofort zu einer korrekten Schadensbeurteilung gelangen, muss uns innerhalb derselben Frist auch eine vorläufige Schadensdarstellung vorgelegt werden; die genaue Spezifizierung muss dann innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

9. Verpackung

Im Verkaufspreis enthaltene Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Die Verpackung erfolgt in der vom Verkäufer üblichen Verpackung. Abweichende Verpackungen und/oder Marken gehen zu Lasten des Käufers.

10. Haftung

Wir haften nicht für Schäden jeglicher Art, weder direkt noch indirekt, die auf die Verwendung oder Ungeeignetheit der von uns gelieferten Waren zurückzuführen sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Ansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund von Schäden zu haben meinen, die durch die von uns an den Käufer gelieferten Waren verursacht wurden, sowie von ähnlichen Ansprüchen Dritter wegen Schäden im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Waren Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrages. Vereinbarung zwischen uns. Weder wir noch die Hersteller oder Lieferanten, deren Produkte von uns geliefert werden, haften nicht für Konstruktionen oder Konstruktionsberechnungen von oder im Zusammenhang mit den Anlagen, in denen die gelieferten Produkte verwendet oder eingebaut werden, noch für Schäden an diesen Produkten oder den betreffenden Anlagen, die durch unsachgemäße Anwendung oder Installation durch den Kunden oder Dritte entstehen. Unsere Beratung basiert auf unserem besten Wissen, unserer Erfahrung und unseren Erkenntnissen. Sie erfolgen jedoch unverbindlich und es können daraus keine Schadensersatzansprüche hergeleitet werden. Jegliche Haftung oder Ansprüche aufgrund von Ratschlägen, die von uns oder einem unserer Mitarbeiter oder in unserem Namen erteilt wurden, sind zwischen den Parteien hiermit ausgeschlossen.

11. Garantie

Garantien gelten nur, wenn sie von uns mit der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sofern unsere Garantie gewährt wird, geht sie nicht über den Ersatz des defekten Produkts hinaus. In Geld ausgedrückt beträgt sie maximal den Rechnungswert der gelieferten Ware, sofern diese mangelhaft ist. Sofern es sich um eine Herstellergarantie handelt, gilt diese unverändert für den Käufer, wobei wir als Vermittler tätig werden. Wir liefern Waren, soweit wir diese nach Werksangaben von Dritten beziehen, eine Beanstandung ist als solche nicht möglich. Es wird davon ausgegangen, dass Käufer mit diesen Werksdaten vertraut sind. Der Käufer stellt uns von sämtlichen Gewährleistungsansprüchen Dritter hinsichtlich der ihm gelieferten Waren frei. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden auf unsere Gewährleistung hinzuweisen.

12. Werbespots

Beanstandungen des Zustands der von uns gelieferten Waren müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich bei uns eingereicht werden, andernfalls gilt die Lieferung als vom Käufer angenommen. Reklamationen gegen eine Rechnung sind nur dann wirksam, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden. Sie berechtigen den Käufer nicht zur Zahlungseinstellung. Schadensersatz und Aufrechnung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Beanstandungen versteckter Mängel der gelieferten Ware sind nur dann wirksam, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich erhoben werden, sofern nicht eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart ist.

13. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gilt unsere Bedingung: „Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug durch Überweisung auf unser Bank- oder Girokonto“. Bei Überschreitung der Frist gerät der Käufer uns gegenüber von Rechts wegen in Verzug Sofern wir berechtigt sind, können wir den betreffenden Vertrag unbeschadet unserer sonstigen Rechte für aufgelöst erklären. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist oder bei Überschreitung der abweichend vereinbarten Zahlungsfrist schuldet uns der Käufer Zinsen in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat auf den gesamten Rechnungsbetrag ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Zahlung hätte erfolgen sollen . Befinden wir uns in Zahlungsverzug oder fristgerechter Zahlung, wird uns die Einziehung gem. Rechtsverfolgung, alle Kosten dieser Inkasso- bzw. gerichtliche Maßnahmen, einschließlich solcher der Rechtshilfe, auf Kosten des Käufers, der damit einverstanden ist, dass die außergerichtlichen Inkassokosten auf 15 % des einzuziehenden Betrags mit einem Mindestbetrag von 90,76 € festgesetzt werden, alles ohne vorherige Vorladung usw . erforderlich.

14. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die wir aus welchem ​​Grund auch immer gegen den Käufer haben oder erwerben werden, unser ausschließliches Eigentum. Solange das Eigentum an der Ware nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser die Ware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs veräußern, verpfänden, zur Sicherheit an Dritte übereignen oder sonst ein Recht einräumen. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sorgfältig und als unser Eigentum zu verwahren, soweit sie nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet oder veräußert werden. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder gerät er in Zahlungsschwierigkeiten, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und noch beim Käufer befindliche Ware zurückzunehmen.

15. Streitigkeiten

Für alle unsere Verträge gilt niederländisches Recht.

16. Kaution

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer in den Niederlanden unter der Nummer 08174024 hinterlegt.

 

Techniparts B.V. Technische Handelsonderneming, Rondweg 26, 8091XB Wezep

Tel.038-4601232 / Fax 038-4604713 www.sealingtechnologies.eu   Handelskammer 08174024